Oben: Beitrag in "KU Gesundheitsmanagement, Special IT im Krankenhaus", April 2010, ab Seite 27
Patienten, Mitarbeiter oder Angehörige, die
etwa mit bestimmten Leistungen einer Klinik unzufrieden sind,
nutzen im Internet zunehmend die Möglichkeit, ihre aktuelle
Gefühlslage in Form in so genannten Bewertungsportalen anonym
zu platzieren. Für eine entsprechende Veröffentlichung der Bewertung
ist es meistens ausreichend, irgend eine funktionierende E-Mail-Adresse
anzugeben. Im Gegensatz zu den altehrwürdigeren Leserbriefen
in einer Tageszeitung genügt ein Pseudonym. Nach einer entsprechenden
Verfizierung anhand eines E-Mail-Feedbacks ist die Online-Bewertung
in der Regel sofort sichtbar und jedem frei zugänglich. Die
Schwelle ist hier nicht sehr hoch, oft reicht es sich als "Rainer
Fakemann" mit entsprechender E-Mail-Adresse eine rein virtuelle
Identität zu verschaffen und danach nach Herzenslust zu kritisieren.
Beschreibungen wie "Pfuscher", "Abzocker" oder "Schlächter"
gehören hier noch zum harmlosen Vokabular.
In der aktuellen Rechtsprechung sind Bewertungsportale
durch die Meinungsfreiheit in Deutschland ausdrücklich gestärkt.
Schmähkritik, Rufmord oder Beleidigungen müssen Anbieter der
Bewertungsportale sofort entfernen - sofern dies den Verantwortlichen
auffällt. Hier genügt meistens ein Anruf. Die juristische Nachverfolgung
falscher Tatsachenbehauptungen dagegen erweist sich in der Einzelrecherche
aufgrund der Anonymität der Kritiker nicht nur als sehr aufwändig,
etwaige Rechtsstreitigkeiten wurden bislang im Sinne der freien
Meinungsäußerung überwiegend zugunsten der Anbieter entschieden.
Das hohe Gut der freien Meinungsäußerung überlagert
selbst Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht. Im Spickmich.de -BGH-Urteil
(Literaturstelle Nr. 1) wurde zuletzt die Zulässigkeit
von (anonymen) Lehrerbewertungen im Internet ausdrücklich bekräftigt.
In den allermeisten Fällen ist Kliniken abzuraten, juristisch
gegen Bewertungsportale vorzugehen. Mögliche Abmahnungen oder
einstweilige Verfügungen könnten vom Portalbetreiber an die
Medien weitergegeben werden, und dort als "Angriff auf die Pressefreiheit
bzw. freie Meinungsäußerung" ausgelegt werden. Ein Bumerang-Effekt
zuungunsten der betroffenen Klinik wäre die Folge. Dennoch sollten
bei entsprechenden Online-Bewertungen beispielsweise Datenschutzbeauftragte
hinzugezogen werden.
Grundsätzlich bieten Bewertungsportale eine
Chance, wertvolle Hinweise fürs interne Qualitätsmanagement
zu erhalten. Aufgrund des besonderen sensiblen Umfelds von Kliniken
ist das mögliche Mißbrauchspotential anders einzuschätzen als
etwa bei Lehrer- oder Rechtsanwaltsbewertungen und sonstigen
Verbraucherschutzportalen. Während Jubeleinträge, Lobbyarbeit
und Spaßbewertungen im Idealfall vom Portalbetreiber "enttarnt"
und dann als solche gekennzeichnet oder nicht in die Bewertung
eingehen, oder ganz entfernt werden, verschwimmen die Grenzen
bei unsachlichen Meinungsäußerungen, wenn beispielsweise Medizinlaien
ihre Trauer, Wut oder Verzweiflung - im schlimmsten Fall nach
dem Verlust eines Angehörigen - in Bewertungsportale verlagern.
Hinter dem Deckmantel der Anonymität wirken
Onlinebewertungen wie ein psychologisches Ablaß-Ventil. In vielen
Fällen werden Tatsachen verdreht und Übertreibungen sowie eigene
Emotionen eingebaut. Bei vielen Bewertungen fehlt die Vorgeschichte,
oder wichtige Details werden ausgeblendet. Dem interessierten
User erschließt sich nicht die ganze "Story". Solche aus dem
Zusammenhang gerissenen Fragmente verstoßen nicht nur gegen
das journalistische Berufsethos. Es entstehen Bewertungen, die
nicht der Realität entsprechen.
Bewertungsportale als Biotope der öffentlichen,
unter Umständen nicht nur fachlich unqualifizierten Bloßstellung,
begünstigt durch die Anonymität, können aber auch als Aufruf
verstanden werden zur Aufhebung der Machtverhältnisse, die außerhalb
des hierarchiefrei und antiautoritär angelegten Internets 2.0
gelten. Beispiele sind Mobbing oder Denunziation von Vorgesetzten
oder Kollegen. Neben dieser Problematik stellt sich auch Fragen
nach der fachlichen Kompetenz, persönlichen Eignung und der
tatsächlichen Unabhängigkeit von Betreibern solcher Bewertungsportale.
Dringend geboten wäre hier eine gesetzliche Regelung von medizinischen
Bewertungsportalen z.B. durch eine entsprechende Ergänzung im
Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Da negative Bewertungen nicht nur im Internet,
sondern auch in den Massenmedien oder in den Fernsehnachrichten
stets stärker wirken als positive, erregen Negativeinträge mehr
Aufsehen (Literaturstelle 2) - wodurch auch bei den Suchmaschinen
mehr "Traffic generiert" wird. User "googeln" sogar gezielt
nach negativer Kritik, so wird etwa neben dem Namen und einer
Ortsangabe das Wort "unzufrieden" in die Suchanfrage eingetippt.
Auch die ständige Aktualität der Bewertungsseiten
und der enorm wachsende Content wird in der Google-Logik belohnt
- oft mit den vordersten Plätze in der Suchmaschinenergebnissen,
manchmal sogar gleich hinter der Klinikhomepage. Für den Betreiber
wiederum wächst gleichermaßen der Arbeitsaufwand bzw. die inhaltliche
Verantwortung, das Bewertungsportal vor Manipulation z.B. durch
PR-Agenturen zu schützen. Anbetrachts Millionen von Patienten
und Tausenden von Fachabteilungen in Hunderten von Kliniken
bilden Bewertungsportalen momentan noch ein sehr kleinen Teil
möglicher Onlinebewertungen ab. Der virtuellen Bewertungskultur
steht ein glänzender Boom voraus.
Hier lohnt sich auch ein genauer Blick auf die
Erlösmodelle von Bewertungsportalen. Diese finanzieren sich
im überwiegenden Fall von Werbeinnahmen, vor allem mit Onlinewerbeformen
von Google. Umsatzverstärkend wirkt sich hier nicht nur ein
möglichst hohes Ranking bei Google vor allem mit Einträgen,
die von vielen gelesen resp. besucht werden, sondern auch die
inhaltliche Relevanz dieser Anzeigen. Von Fall zu Fall empfiehlt
sich daher eine wettbewerbsrechtliche oder markenschutzrechtliche
Prüfung.
Kostenträger, Ärzte, Zuweiser, Patienten, Angehörige
und viele mehr nutzen verstärkt Suchmaschinen und vor allem
Google, um sich über Kliniken (vorab oder allgemein) zu informieren,
und orientieren sich dabei auch in Bewertungsportalen. Hier
stellt der große Nutzen der so genannten Schwarm-Intelligenz
im Internets zugleich die größte Bedrohung für Image und Reputation
einer Klinik dar. Schon ein einzelner unzufriedener Patient
kann - begünstigt durch den Schneeball - und Solidarisierungseffekt
z.B. in Blogs - ausreichen, um eine virtuelle Lawine loszutreten.
Je mehr Leute etwas behaupten, desto wahrer wirkt es. Die Meinung
der Mehrheit mutiert zur gefühlten Realität. Doch ist die "Weisheit
der Vielen" wirklich ein guter Ratgeber, wenn es um die Wahl
des besten Krankenhauses geht? Virtuelle Diskussionen können
nicht nur eine leichtfertige Fremdverurteilung begünstigen,
sondern auch den Ruf erheblich ramponieren.
Das Web-Image jeder Klinik sollte daher durch
das Online Reputation Management (ORM) und ggf. einer Krisenkommunikation
aktiv gesteuert und begleitet werden. Zum Pflichtenheft des
ORM gehören die permanente Medienbeobachtung, Evaluierung und
Analyse des eigenen Internet-Leumunds sowie klassische Suchmaschinenoptimierung
(SEO) der eigenen Homepage und assoziierter Seiten (Fachartikel,
Kommune, Wikipedia, Bookmarkdienste etc.).
Unter Online Reputation Management versteht
man nicht, beste Bewertungen jedwelcher Art selbst zu initiieren
- also auch keine dezente Aufforderung zur Nutzung einer Eingabemöglichkeit
in Form eines "Internet-Terminal" im Krankenhaus (Literaturstelle
Nr 3). Auch "Google Bowling", also die beanstandete Online-Bewertung
aus den Suchmaschinen-Rankings "abzuschießen", ist nicht nur
unseriös und nicht nachhaltig, solche "chirurgischen Eingriffe"
können schnell das Gegenteil des gewünschten Effekts bewirken,
ähnlich wie unangemessene juristische Offensiven. Fragwürdig
ist auch im Einzelfall, auf unverschämte Meinungsäußerungen
in dubiosen Foren überhaupt zu reagieren und sich als Klinik
im Rahmen des Qualitätmanagements zu "outen" und damit dieserlei
Plattformen zu "adeln" bzw. zu legitimieren.
Effektiver scheint langfristig die Neugründung
oder Nutzung bestehender virtueller Interessengemeinschaften
bzw. Allianzen, idealerweise in der Obhut von gemeinnützigen,
unabhängigen und qualifizierten Einrichtungen (Verein, Verband,
eine Art "Stiftung Kliniktest"), mit einer (journalistisch,
fachlich) moderierten, schlagkräftigen und reichweitenstarken
Plattform, um die Meinungsführerschaft der rein kommerziellen
Bewertungsportalen als "First Mover" streitig zu machen. Frei
nach der japanischen Redewendung, "Das Gute scheint immer
das Schwächere zu sein, und doch erhellt es die Welt."
Literaturhinweise: 1) BGH: Lehrerbewertungen
im Internet -www.spickmich.de, in NJW Neue Juristische Wochenschrift
39/2009, S. 2888 2) Frädrich, A./Vollmer, M. (2009):
Krisenkommunikation
und Intervention bei bedrohlichen Gerüchten im Internet,
in: Keuper, F./Hamidian, K./Verwaayen, E./Kalinowski, T. (Hrsg.),
transformIT - Optimale Geschäftsprozesse durch eine transformierende
IT, Wiesbaden 2009, S. 473-508. 3) Dr. L. Siebers, Dr.
H. Bunzemeier, Prof. Dr. N. Roeder: Web 2.0: Chancen und Risiken
- Marketing, Qualitätsverbesserung und Personalgewinnung mit
"Online Reputation Management, in: f&w führen und wirtschaften
im krankenhaus, Ausgabe 02/ 2009